Die Preissteigerungen für Mieten sind aktuell deutlich geringer als die Anstiege der Kaufpreise für Immobilien. In Berlin haben die Preise für Wohnraum in der näheren Vergangenheit sprunghaft zugenommen. Laut der FAZ vom 20.04.2018 ist unsere Hauptstadt damit Weltmeister. Sie ist demnach die Stadt mit den höchsten Preissteigerungen auf der Welt nach einer Untersuchung von Knight Frank unter 150 Städten. Von 2016 auf 2017 stiegen die Kaufpreise für Immobilien in Berlin um zirka 20 Prozent. Seit 2004 betrug die Erhöhung damit 120 Prozent. In der Top 10 der Auswertung finden sich weitere deutsche Städte mit Hamburg, München und Frankfurt. Hier waren ebenfalls Preissteigerungen im zweistelligen Prozentbereich zu beobachten. Folglich der Erhöhung der Kaufpreise werden künftig wohl auch die Mieten nach und nach ansteigen.
Preissteigerungen für Mieten lagen bei 2,3 Prozent in 2017
Trotz der rasanten Entwicklung bei den Kaufpreisen hielten sich die Preissteigerungen bei den Mieten im Vergleich dazu in Grenzen. Eine Untersuchung des Immobilienverbands Deutschland zur Entwicklung der Mietpreise in 370 Städten ergab eine Steigerung von 2,3 Prozent für 2017. Berlin war auch bei den Mieten Spitzenreiter und ragte mit einem Zuwachs in Höhe von 6 Prozent heraus. In den vergangenen 10 Jahren haben sich die Mietpreise teilweise um 100 Prozent erhöht. Infolgedessen finden Familien und Menschen mit geringen Einkommen kaum noch bezahlbare Wohnungen. Der Hauptgrund hierfür ist der Zuzug von Menschen vom Lande und der nach wie vor zu geringe Neubau von Immobilien. Neubauprojekte scheitern vor allem an fehlendem Bauland, bürokratischer Hürden, Erhöhung der Baukosten und ausgelasteter Bauunternehmen. Dies begünstigt Preissteigerungen bei der Erstellung von Immobilien und mit Versatz auch bei den Mieten.
Preissteigerungen für Mieten können nicht beliebig durchgesetzt werden
In Deutschland existieren weitreichende Gesetze zum Schutz vor drastischen Preissteigerungen bei Mieten. Somit ist nicht jede Mieterhöhung erlaubt, da sich Vermieter an gesetzliche Regelungen halten müssen. Erstens sind Formvorschriften zu beachten, ansonsten sind Änderungen unwirksam. Zweitens dürfen Mietpreise nicht beliebig angehoben werden. So ist es beispielsweise innerhalb von 3 Jahren nur möglich Bestandsmieten um maximal 15 Prozent anzuheben. In einigen Städten gilt 20 Prozent. Weiterhin muss der Mietspiegel berücksichtigt werden. Für Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten gilt die sogenannte Mietpreisbremse. Nach dieser dürfen Mieten maximal 10 Prozent höher als für vergleichbaren Wohnraum ausfallen. Die Mietpreisbremse wurde bisher in 313 Städten aktiviert. Trotz der scheinbar klaren Regelungen laufen Neuvermietungen nicht konfliktfrei ab. So wurden gerichtlich bereits Preissteigerungen angefochten und Verträge für unwirksam erklärt. In einigen Städten wiederum wurde die Mietpreisbremse aufgrund von Erfolgslosigkeit abgeschafft. Bei der Sanierung von Immobilien gibt es ebenfalls Regelungen in welcher Höhe Kosten umlagefähig sind.
BGG Immobilien Hamburg, 30.05.2018.