Kaufnebenkosten für Immobilien können in Deutschland leicht bis zu einem Siebtel des Kaufpreises ausmachen. Die Bundesregierung prüft Möglichkeiten für eine Entlastung bei den hohen Nebenkosten beim Erwerb. Hierfür könnte das Bestellerprinzip auch bei dem Kauf von Immobilien zur Anwendung kommen, wenn eine Übertragung möglich sei. Dies ist seit einigen Jahren die gängige Praxis bei der Vermittlung von Mietwohnungen. Es bedeutet, dass derjenige die Kosten für den Immobilienmakler zu tragen hat, der den ihn auch beauftragt hat. Die Regierung geht davon aus, dass die Einführung des Bestellerprinzips ein großer und wichtiger Schritt war, um die Mieter in Bezug auf die Kaufnebenkosten zu entlasten.
Kaufnebenkosten steigen synchron zu den Immobilienpreisen
Die Kaufnebenkosten bemessen sich prozentual am Kaufpreis beziehungsweise Verkaufspreis von Immobilien. In Großstädten können sich immer seltener junge Familien den Traum der eigenen vier Wände aufgrund der stark steigenden Immobilienpreise leisten. Die Preissteigerungen und die damit einhergehende Erhöhung der Kaufnebenkosten zehren somit wichtiges für die Finanzierung benötigtes Eigenkapital auf. Oft bleibt nur die Alternative der Mietwohnung oder gar der Wegzug aus der Stadt. In Deutschland bewegen sich die Maklerkosten zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises. Dabei wird die Provision in Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen sowie Brandenburg von den Käufern der Immobilien übernommen. In den restlichen Bundesländern teilen sich der Käufer und der Verkäufer die Courtage an den Immobilienmakler.
Reduzierung der Grunderwerbssteuer scheint keine Alternative für Senkung der Kaufnebenkosten
Der einfachste Hebel zur Senkung der Kaufnebenkosten wäre eine Reduzierung der Grunderwerbssteuer. Der Staat verteuert mit dieser Steuer nämlich selber den Erwerb von Immobilien. Allerdings ist sie eine Ländersteuer, über welche die Bundesregierung nicht allein zu entscheiden hat. Der Steuersatz in den einzelnen Bundesländern beträgt zwischen 3,5 Prozent in Bayern und Sachsen bis hin zu 6,5 Prozent wie beispielsweise in Thüringen. Diese Steuern stellen wichtige Einnahmen für den Bund und die Länder dar, auf welche sie dem Anschein nach ungern verzichten wollen. Erst im Juni dieses Jahres hat der Finanzausschuss des Bundestages einen Antrag der FDP abgelehnt einen Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer anzuheben. Sämtliche Parteien haben aus verschiedenen Gründen dagegen gestimmt. Die CDU meinte die Länder müssen mit einbezogen werden und die SPD sah in der Änderung zu viel zusätzliche Bürokratie. Die Linken sehen keinen Zusammenhang zwischen Grunderwerbssteuer und geschaffenen Wohneigentum, während die AfD eine direkte Wohneigentumsförderung vorzieht.
Reduzierung der Kaufnebenkosten beim Erwerb von Immobilien durch das Bestellerprinzip
Die Kaufnebenkosten für eine Immobilie im Wert von 400.000 Euro in Berlin betragen aktuell zirka 58.560 Euro. Dies entspricht einem Anteil von 14,6 Prozent des Kaufpreises. Allein auf die Grunderwerbssteuer entfallen damit 24.000 Euro, für den Makler 28.560 Euro sowie für Notarkosten und Grundbuchkosten kommen zirka noch einmal weitere 6.000 Euro hinzu. Die Senkung der Kaufnebenkosten könnten einen wirkungsvollen Beitrag zur Finanzierung von Immobilien beitragen. Die Grünen hatten kürzlich einen Antrag gestellt das Bestellerprinzip auch beim Kauf beziehungsweise Verkauf von Immobilien in Anwendung zu bringen. Außerdem liegen die Provisionen für Immobilienmakler weit über dem europäischen Durchschnitt, so die Grünen weiter in ihrem Antrag an den Bundestag. Die Grünen vertreten damit den vielleicht wichtigsten und einzig möglichen Vorschlag zur Reduzierung der Kaufnebenkosten beim Erwerb von Immobilien. Demnach sollen diejenigen die Provisionen der Immobilienmakler tragen, die sie auch beauftragen.
BGG Immobilien Hamburg, 31.08.2018.